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Allgemeine 

Geschäftsbedingungen

Die AGB und Teilnahmebedingungen beziehen sich auf folgende Veranstaltungen: 

Eröffnungskonzert: 09.08.2024, 19.00 Uhr, Vorwerk Gut Oppershausen, Wienhausen

Kammerkonzert I: 10.08.2024, 19.00 Uhr, Vorwerk Gut Oppershausen, Wienhausen

Konzert junger Meister: 11.08.2024, 19.00 Uhr, Vorwerk Gut Oppershausen, Wienhausen 

Kammerkonzert II: 14.08.2024, 19.00 Uhr, Rittersaal, Schloss Celle

Außergewöhnliches Duo: 15.08.2024, 19.00 Uhr, Rittergut Langlingen 

Musikalische Lesung: 16.08.2024, 19.00 Uhr, Altes Gutshaus Bargfeld

Klassik trifft… : 17.08.2024, 19.00 Uhr, Dat groode Hus Winsen (Aller) 

Abschlusskonzert: 18.08.2024, 19.00 Uhr, Vorwerk Gut Oppershausen, Wienhausen

Veranstalter ist: 

Startpunkt Musik e.V., Bunnenbergstraße 16 A, 30165 Hannover ("Veranstalter")

1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme und den damit zusammenhängenden Ticketverkauf für obenstehende Veranstaltungen, ausgerichtet durch den Veranstalter. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.

1.2. Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Reglungen vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf dieser Internetseite: www.cellersommerkonzerte.de

2. Reservierung von Karten und Vertragsschluss

2.1. Die Reservierung von Eintrittskarten zur Teilnahme an den Veranstaltungen ist ausschließlich über das Kontaktformular auf der Website des Veranstalters oder persönlich am Veranstaltungsort möglich. 

2.2. Der Veranstalter gibt über das Kontaktformular interessierten Teilnehmenden die Möglichkeit unter Nennung des Namens und einer gültigen E-Mail-Adresse Karten für die oben genannten Veranstaltungen zu reservieren. Durch das Absenden des Kontaktformulars akzeptiert der Teilnehmer die Datenschutzerklärung, diese AGB sowie die zum Zeitpunkt der jeweiligen Veranstaltung gültigen Hygienevorschriften. 

2.3 Der Teilnehmer erhält eine Reservierungsbestätigung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Der Reservierungsbestätigung ist eine Reservierungsnummer zur Identifikation beigefügt. 

2.4 Der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst zustande, indem der Teilnehmer binnen 14 Tagen, spätestens jedoch fünf Werktage vor der Veranstaltung die Gesamtsumme für die von ihm reservierten Karten unter Nennung des Namens sowie der Reservierungsnummer auf das Konto des Veranstalters überweist. 

Kontoinhaber: Startpunkt Musik e.V.
Institut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg 
IBAN: DE04 2695 1311 0162 0932 23
BIC: NOLADE21GFW
Betreff: Name, Vorname, Reservierungsnummer 

Durch die Überweisung entstehende Gebühren trägt der Teilnehmer.

Nach dem Zahlungseingang auf dem Konto des Veranstalters erhält der Teilnehmer eine Eingangsbestätigung sowie die Eintrittskarten per E-Mail als im Anhang gesendete pdf-Dateien. Die Vorlage dieser pdf-Dateien (in digitaler oder gedruckter Form) berechtigt zum Eintritt für die jeweils gewählte Veranstaltung. 

2.5 Karten werden nur an Endkunden verkauft. Der gewerbliche Weiterverkauf von Karten ist nicht gestattet. 

3. Preise

3.1. Der auf den Eintrittskarten genannte Preis ist der Endpreis und gegenüber dem Teilnehmer verbindlich.

3.2. Alle Preise enthalten, soweit erforderlich, die fällige Umsatzsteuer.

3.3. Sofern Sonderpreise für Ermäßigungen (Schüler, Studierende, Schwerbehinderte mit einem Grad ab 50 % usw.) gewährt werden, ist dies ebenfalls gesondert ausgewiesen. Werden keine Ermäßigungen ausgewiesen, können diese auch nicht gewährt werden. Die Ermäßigung ist unter Vorlage eines ordnungsgemäßen Nachweises (z.B. gültiger Schülerausweis, Studentenausweis, Schwerbehindertenausweis) zu gewähren. Der Nachweis muss vor Beginn der Veranstaltung erbracht werden. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, muss zu Beginn der Veranstaltung vom Teilnehmer die Differenz aus dem Vollpreis und dem ermäßigten Preis nachentrichtet werden, damit er zutrittsberechtigt ist. 

4. Zahlung

4.1 Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das Konto des Veranstalters (s. 2.4) oder, sollten bis fünf Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung noch Karten vorhanden sein, an der Abendkasse mit Barzahlung. Durch die Überweisung entstehende Gebühren trägt der Teilnehmer.

4.2. Zahlt der Teilnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reservierungsbestätigung bzw. bis fünf Werktage vor der Veranstaltung nicht, kommt kein Kaufvertrag zustande und die Reservierung verfällt. 

4.3. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden (z.B. wegen fehlender Deckung des bei der Bestellung angegebenen Kontos), hat der Teilnehmer jeglichen Schaden bzw. jegliche Aufwendung zu ersetzen, der/die aus der Rückbelastung entstehen. Hierzu gehören insbesondere die Bankgebühren sowie jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR pro Rückbelastung für die Bearbeitung durch den Veranstalter.

5. Widerrufsrecht

5.1. Ist der Teilnehmer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB kann er seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Hierzu besteht die Möglichkeit, unter Angabe der Reservierungsnummer eine E-Mail zu senden. Die Teilnehmer nutzen hierzu die folgenden Kontaktdaten:

Startpunkt Musik e.V.
Bunnenbergstraße 16 A
30165 Hannover 

cellersommerkonzerte(at)gmail.com 
Kontaktformular auf der Website www.cellersommerkonzerte.de

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Veranstalters gemäß Art. 246 § 2 i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie den Pflichten gem. § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. 

5.2 Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Teilnehmer mit der Absendung der Widerrufserklärung und für den Veranstalter mit deren Empfang.

5.3. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Veranstalter mit ausdrücklicher Zustimmung der Teilnehmer vor Ende der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt oder die Teilnehmer die Leistungserbringung selbst veranlassen. 

6. Rücktritt/Storno

6.1. Möchte der Teilnehmer an der Veranstaltung nicht teilnehmen, so hat er seinen Rücktritt vom Vertrag schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Veranstalter zu erklären.

a) Bei Rücktritt/Storno vor dem 14ten Werktag vor der Veranstaltung wird die Teilnahmegebühr unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von 5 € zurückerstattet. 

b) Bei Rücktritt/Storno ab dem 14ten Werktag vor der Veranstaltung erfolgt keine Erstattung.

7. Leistungen

7.1. Der Umfang der vertraglichen Leistung im Rahmen der Veranstaltung ergibt sich aus den Informationsunterlagen den Angaben auf der Veranstaltungswebseite, gegebenenfalls vorhandenen Anmeldeformularen und der Teilnahmebestätigung des Veranstalters. Bei Widersprüchen und in jedem Fall ist die Leistungsbeschreibung in der Buchungsbestätigung ausschlaggebend.

7.2. Werden Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Teilnehmer Anspruch auf Abhilfe. Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden. Ansprüche auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr aufgrund offensichtlich nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung, sind innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Veranstaltung geltend zu machen.

7.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor Ersatzkünstlerinnen und Künstler zu bestellen sowie ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern. Änderungen des Programms sowie Umbesetzungen begründen kein Umtausch- bzw. Rücknahmerecht. 

7.4 Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietung der Künstler*innen. Er übernimmt hierfür auch keinerlei Haftung. Die Inhalte spiegeln nicht die Meinung des Veranstalters, seiner gesetzl. Vertreter*innen, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilf*innen wider. 

7.5 Nimmt ein Vertragspartner ordnungsgemäß angebotene Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

8. Absage der Veranstaltung 

8.1. Aus dringlichen Gründen kann der Veranstalter mit einer angemessenen Frist die Veranstaltungen absagen. 

8.2. Im Falle eines behördlichen Verbotes zur Durchführung der Veranstaltung, z.B. gemäß des aktuellen Infektionsgeschehens, ist ebenso eine kurzfristige Absage möglich. 

8.2. Im Fall der Absage der Veranstaltung erstattet der Veranstalter die geleistete Zahlung innerhalb von 14 Tagen in voller Höhe zurück. Daneben angefallene Kosten des Teilnehmers werden nicht erstattet. 

9. Urheberrecht 

9.1. Ton- und Videoaufzeichnungen der Veranstaltungen im Ganzen oder in Teilen sind grundsätzlich nicht gestattet.

10. Hausrecht 

10.1 Bei Zuwiderhandlungen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich der Veranstalter bzw. Hausrechtsinhaber vor, den Kunden vom Veranstaltungsort zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen. 

10.2 Ebenso kann der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass der Kunde die Veranstaltung stören oder andere Besucher belästigen wird. Besucher können aus der laufenden Veranstaltung gewiesen werden, insbesondere wenn sie diese stören, andere Personen belästigen oder die verpflichtenden Hygienemaßnahmen nicht einhalten. 

 

11. Bildmaterial/Fotografien

11.1. Die Teilnehmer der Veranstaltung willigen unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen. Diese Einwilligung erfolgt zeitlich und räumlich unbeschränkt. 

12. Haftung 

12.1. Der Veranstalter haftet

- bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe des Teilnehmerpreises, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.

- im Übrigen nur für durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe der Auftragssumme, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.

12.2. Diese Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für

- Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz;

- Ansprüche wegen arglistigen Verhaltens eines Vertragspartners;

- Ansprüche aus der Haftung für garantierte Beschaffungsmerkmale;

- Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

12.3. Im Übrigen haften der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen auch nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden. 

12.4. Eine Haftung für Schäden, die bei der An- und Abreise zu den Veranstaltungsorten entstehen, sowie für Verluste und Unfälle ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. 

13.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages. 

13.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters. 

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